Package | kbv.ita.eau |
Resource Type | StructureDefinition |
Id | KBV-EX-EAU-7-weeks |
FHIR Version | R4 |
Source | https://simplifier.net/resolve?scope=kbv.ita.eau@1.2.0&canonical=https://fhir.kbv.de/StructureDefinition/KBV_EX_EAU_7_weeks |
URL | https://fhir.kbv.de/StructureDefinition/KBV_EX_EAU_7_weeks |
Version | 1.2.0 |
Status | active |
Date | 2025-03-25 |
Name | KBV_EX_EAU_7_weeks |
Description | Sobald die durchgängige Dauer der Arbeitsunfähigkeit mehr als 6 Wochen beträgt oder der Vertragsarzt/die Vertragsärztin über das Vorliegen eines sonstigen Krankengeldfalles (z.B. wegen anrechenbaren Vorerkrankungen oder Arbeitsunfähigkeit während der ersten vier Wochen des Arbeitsverhältnisses) Kenntnis erlangt, ist in je-der dieser Arbeitsunfähigkeit folgenden Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung das Kästchen „ab 7. AU-Woche oder sonstiger Krankengeldfall“ anzukreuzen. Bei der Angabe handelt es sich um einen Hinweis des Vertragsarztes/der Vertragsärztin für die Krankenkasse, dass die aktuelle Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in einem potentiellen Krankengeldfall ausgestellt wurde; der Arzt/die Ärztin beurteilt durch die Angabe nicht, ob tatsächlich ein Anspruch auf Krankengeld für den Versicherten gegeben ist. |
Type | Extension |
Kind | complex-type |
StructureDefinition | |
KBV_PR_EAU_Condition_AU | KBV_PR_EAU_Condition_AU |
No resources found
No extension usage examples found
No narrative content found in resource
{ "resourceType": "StructureDefinition", "id": "KBV-EX-EAU-7-weeks", "url": "https://fhir.kbv.de/StructureDefinition/KBV_EX_EAU_7_weeks", "version": "1.2.0", "name": "KBV_EX_EAU_7_weeks", "status": "active", "date": "2025-03-25", "publisher": "Kassenärztliche Bundesvereinigung", "description": "Sobald die durchgängige Dauer der Arbeitsunfähigkeit mehr als 6 Wochen beträgt oder der Vertragsarzt/die Vertragsärztin über das Vorliegen eines sonstigen Krankengeldfalles (z.B. wegen anrechenbaren Vorerkrankungen oder Arbeitsunfähigkeit während der ersten vier Wochen des Arbeitsverhältnisses) Kenntnis erlangt, ist in je-der dieser Arbeitsunfähigkeit folgenden Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung das Kästchen „ab 7. AU-Woche oder sonstiger Krankengeldfall“ anzukreuzen. Bei der Angabe handelt es sich um einen Hinweis des Vertragsarztes/der Vertragsärztin für die Krankenkasse, dass die aktuelle Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in einem potentiellen Krankengeldfall ausgestellt wurde; der Arzt/die Ärztin beurteilt durch die Angabe nicht, ob tatsächlich ein Anspruch auf Krankengeld für den Versicherten gegeben ist.", "fhirVersion": "4.0.1", "mapping": [ { "identity": "rim", "uri": "http://hl7.org/v3", "name": "RIM Mapping" } ], "kind": "complex-type", "abstract": false, "context": [ { "type": "element", "expression": "Condition" } ], "type": "Extension", "baseDefinition": "http://hl7.org/fhir/StructureDefinition/Extension", "derivation": "constraint", "differential": { "element": [ { "id": "Extension", "path": "Extension", "short": "ab 7. AU-Woche oder sonstiger Krankengeldfall", "definition": "Sobald die durchgängige Dauer der Arbeitsunfähigkeit mehr als 6 Wochen beträgt oder der Vertragsarzt/die Vertragsärztin über das Vorliegen eines sonstigen Krankengeldfalles (z.B. wegen anrechenbaren Vorerkrankungen oder Arbeitsunfähigkeit während der ersten vier Wochen des Arbeitsverhältnisses) Kenntnis erlangt, ist in je-der dieser Arbeitsunfähigkeit folgenden Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung das Kästchen „ab 7. AU-Woche oder sonstiger Krankengeldfall“ anzukreuzen. Bei der Angabe handelt es sich um einen Hinweis des Vertragsarztes/der Vertragsärztin für die Krankenkasse, dass die aktuelle Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in einem potentiellen Krankengeldfall ausgestellt wurde; der Arzt/die Ärztin beurteilt durch die Angabe nicht, ob tatsächlich ein Anspruch auf Krankengeld für den Versicherten gegeben ist.", "max": "1" }, { "id": "Extension.url", "path": "Extension.url", "fixedUri": "https://fhir.kbv.de/StructureDefinition/KBV_EX_EAU_7_weeks" }, { "id": "Extension.value[x]", "path": "Extension.value[x]", "slicing": { "discriminator": [ { "type": "type", "path": "$this" } ], "rules": "closed" }, "short": "ab 7. AU-Woche oder sonstiger Krankengeldfall", "definition": "Sobald die durchgängige Dauer der Arbeitsunfähigkeit mehr als 6 Wochen beträgt oder der Vertragsarzt/die Vertragsärztin über das Vorliegen eines sonstigen Krankengeldfalles (z.B. wegen anrechenbaren Vorerkrankungen oder Arbeitsunfähigkeit während der ersten vier Wochen des Arbeitsverhältnisses) Kenntnis erlangt, ist in je-der dieser Arbeitsunfähigkeit folgenden Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung das Kästchen „ab 7. AU-Woche oder sonstiger Krankengeldfall“ anzukreuzen. Bei der Angabe handelt es sich um einen Hinweis des Vertragsarztes/der Vertragsärztin für die Krankenkasse, dass die aktuelle Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in einem potentiellen Krankengeldfall ausgestellt wurde; der Arzt/die Ärztin beurteilt durch die Angabe nicht, ob tatsächlich ein Anspruch auf Krankengeld für den Versicherten gegeben ist.", "min": 1, "type": [ { "code": "boolean" } ] }, { "id": "Extension.value[x]:valueBoolean", "path": "Extension.value[x]", "sliceName": "valueBoolean", "min": 1, "type": [ { "code": "boolean" } ] } ] } }